Tim auf dem E-Scooter

Die Vorgeschichte: Was tun, wenn Sicherheitsgefühl und Regeln nicht zusammenpassen?

Tim ist nicht so gut in Englisch. Das ist echt seine Schwäche. Er hat schon mehrere Nachhilfeversuche gestartet, aber es wollte nicht besser werden. Nun aber hat er eine Lehrerin gefunden, die es richtig drauf hat. Seine Englischnote hat er schon auf 3 verbessern können. Der große Nachteil: Sie wohnt richtig weit weg. Drei mal umsteigen. Bus. U-Bahn. Und dann noch zu Fuß. Das ist wirklich lästig. Unten, bei Lara und Tim im Haus, wohnt Jenny. Sie hat einen E-Scooter und schon mehrfach angeboten, dass Tim ihn sich ruhig ausleihen kann.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (EKF-V) gibt genau vor, welche Wege von E-Scootern befahren werden dürfen und welche nicht. Demnach dürfen E-Scooter nur Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege sind tabu! Wer mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, riskiert ein Bußgeld von 15,- bis 30,- Euro.

Technische Ausstattung

Für E-Scooter ist eine technische Mindestausstattung, wie auf Seite 11 abgebildet, vorgeschrieben. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Das Nutzen eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz kann nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat darstellen!

Gilt beim E-Scooter-Fahren eine Alkoholgrenze?


Ja. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot!


Für ältere E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Wer mit 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die meist mit 500,- Euro Bußgeld, einem Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg bestraft wird. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Gleiches gilt für auffälliges Fahren ab 0,3 Promille. Man gilt dann schon als relativ fahruntüchtig.

Ist E-Scooter-Fahren zu zweit erlaubt?


Nein. Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen. Auch wenn es Spaß macht und den Geldbeutel schont: Eine zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Aus gutem Grund. Die Fahreigenschaften des E-Scooters, wie Bremsen, Lenken, Abbiegen, können mit zwei Personen nicht mehr sicher bewältigt werden und es kommt zu gefährlichen Stürzen. Es drohen auch hier – bei Verstoß – Bußgelder!

Tipp für die Einbindung in den Unterricht

Stichwort „Vorbereitung“. Erarbeiten Sie, zusammen mit Ihren Schülerinnen und Schülern, alle Punkte, die zum Thema „Vorbereitung ist alles“ aufgelistet sind. Stellen Sie Fragen wie: Warum macht eine Vorbereitung Sinn? Ist es wichtig, die Regeln und Vorschriften zu kennen und warum? Wie kann man sich jeden Morgen auf die täglichen Wege vorbereiten, um Gefährdungen zu vermeiden? Halten Sie die Äußerungen stichwortartig als Handlungsempfehlung für die Schülerinnen und Schüler fest!

Regeln, Ordnungen, Hinweise

 
Das ist verboten:
 
  • Die Benutzung mobiler Kommunikationsmittel (z.B. Smartphones)  während der Fahrt
  • Die Mitnahme eines Anhängers
  • Die Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von  20 km/h in der Ebene
  • Tuning Kits für E-Tretroller: Das kann teuer werden.
  • Zu zweit auf einem E-Scooter fahren
  • Gehwege sind tabu! Wer mit dem E-Scooter dennoch auf dem Gehweg fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.